Fortbildung Langlauf in Hittisau 2 Tage, 08.30 Uhr Hittisau
Informationen
Datum
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12.12.2023 08:30 |
Termin-Ende
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13.12.2023 16:00 |
Registrierung ab Datum
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12.06.2023 |
Stichtag, Anmeldungsende
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01.12.2023 |
Eigenkönnen
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Voraussetzung: Anwäter Langlauf oder Landesskilehrer; Klassik: Grobform Diagonalschritt und Doppelstockschub sowie Halbseitigerpflug; Skating: Grobform Schlittschuhschritt, Diagonalskatingschritt, 2:1 asymmetrisch (Führarmtechnik) und Pflug; |
Ort
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Hittisau |
Kursbeginn Datum
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12.12.2023 |
Kursbeginn Zeit
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08:30 |
Kursende Datum
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13.12.2023 |
Kursende Zeit
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16:00 |
Anmeldeschluss
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01.12.2023 |
Bankverbindung
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Vorarlberger Skilehrerverband
IBAN AT28 3746 8000 0502 4096
BIC RVVGAT2B468 |
Kurskosten
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120,00 |
Kurskosten Beschreibung
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Kursgebühren |
Liftkosten
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0,00 |
Liftkosten Beschreibung
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Falls Lift- bzw. Loipengebühren anfallen, sind diese vor Ort zu bezahlen! |
Unterkunft
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0,00 |
Unterkunft Beschreibung
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Unterkunft ist selbst zu organisieren - wir sind aber natürlich gerne behilflich! |
Mitzubringen sind
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Klassik- und Skatingsausrüstung;
Leihmöglichkeit vor Ort ist gegeben - bitte vor Kursbeginn reservieren!
Langlauflehrer- bzw. Skilehrerausweis
· Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass alle TeilnehmerInnen haftpflicht-, kranken- und unfallversichert sein müssen, da der Skilehrerverband keinerlei Haftung übernimmt (E-Card bitte mitbringen). |
Allgemeine Infos
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Zahlung der Rechnung bitte auf folgendes Konto:
Raiffeisenbank Bludenz/Montafon
Vorarlberger Skilehrerverband
AT28 3746 8000 0502 4096
- RVVGAT2B468 -
Die Einzahlung der gesamten Kurskosten ist zugleich die Teilnahmebestätigung!
Bei Stornierung bis spätestens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn (eingehend beim VSLV) ist der Vorarlberger Skilehrerverband berechtigt, Stornogebühren von 10% der Kursgebühr in Abzug zu bringen.
Für Stornierungen danach fallen Stornogebühren von 50% der Kursgebühr an.
Bei Stornierung nach Kursbeginn bzw. bei Nichtanwesenheit während des gesamten Kurses oder auch nur einzelner Teile davon, ist der gesamte Teilnahmebetrag fällig.
Auf die aktuell geltenden Verordnungen der Bundesregierung in Bezug auf Covid-19 ist Rücksicht zu nehmen - evtl. Mehrkosten daraus sind vom Teilnehmer selbst zu tragen.
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