Landeslehrer Teil 1 Ski-Alpin 10 Tage Mandarfen Hotel Mittagskogel 17.00 Uhr
Informationen
Datum
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25.10.2023 17:00 |
Termin-Ende
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04.11.2023 16:00 |
Registrierung ab Datum
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05.05.2023 |
Stichtag, Anmeldungsende
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16.10.2023 |
Alter
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Vollendetes 17. Lebensjahr |
Eigenkönnen
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Voraussetzung: Anwärter-Ausbildung Ski-Alpin; positive Eignungsprüfung; |
Ort
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Mandarfen/Pitztal Hotel Mittagskogel |
Kursbeginn Datum
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25.10.2023 |
Kursbeginn Zeit
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17:00 |
Kursende Datum
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04.11.2023 |
Kursende Zeit
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16:00 |
Anmeldeschluss
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16.10.2023 |
Bankverbindung
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Vorarlberger Skilehrerverband
IBAN AT28 3746 8000 0502 4096
BIC RVVGAT2B468 |
Kurskosten
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990,00 |
Kurskosten Beschreibung
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Kursgebühren, Skripten, Prüfungsgebühren (bei negativer Eignungsprüfung werden die gesamten Kurskosten, abzüglich der Prüfungsgebühr von € 90,-- zurück überwiesen) |
Liftkosten
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351,00 |
Liftkosten Beschreibung
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Liftkosten für 10 Tage für Erwachsene; (Jugendtarif für Jahrgänge 2004 bis 2008: € 298,--) |
Unterkunft
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800,00 |
Unterkunft Beschreibung
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Halbpension für 10 Tage |
Mitzubringen sind
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Mitzubringende Ausrüstung:
Komplette Skiausrüstung inkl. Helm, sportlicher Pistenski (Kinn- bis Körpergröße) und /oder RSL-Ski;
Rucksack und Trinkflasche; Erste-Hilfe-Paket; LVS-Gerät - digitale Ausführung; Schaufel und Sonde; Schreibzeug;
Versicherung, ärztliches Attest:
· Skilehrerausweis
· Ein ärztliches Attest über die entsprechende körperliche Eignung ist vor Kursbeginn per Email an vorarlberger@skischulen.at zu senden.
· Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass alle TeilnehmerInnen haftpflicht-, kranken- und unfallversichert sein müssen, da der Skilehrerverband keinerlei Haftung übernimmt (E-Card bitte mitbringen). |
Allgemeine Infos
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Zahlung der Rechnung bitte auf folgendes Konto:
Raiffeisenbank Bludenz/Montafon
Vorarlberger Skilehrerverband
AT28 3746 8000 0502 4096
- RVVGAT2B468 -
Die Einzahlung der gesamten Kurskosten ist zugleich die Teilnahmebestätigung!
Bei Stornierung bis spätestens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn (eingehend beim VSLV) ist der Vorarlberger Skilehrerverband berechtigt, Stornogebühren von 10% der Kursgebühr in Abzug zu bringen.
Für Stornierungen danach fallen Stornogebühren von 50% der Kursgebühr an.
Bei Stornierung nach Kursbeginn bzw. bei Nichtanwesenheit während des gesamten Kurses oder auch nur einzelner Teile davon, ist der gesamte Teilnahmebetrag fällig.
Auf die aktuell geltenden Verordnungen der Bundesregierung in Bezug auf Covid-19 ist Rücksicht zu nehmen - evtl. Mehrkosten daraus sind vom Teilnehmer selbst zu tragen. |