Meldung einer beabsichtigten Ausübung der Tätigkeit einer Skischule bzw. eines selbstständigen Skilehrers im Rahmen des Ausflugsverkehrs aus anderen Ländern und Staaten.
* Beim Senden des Formulars ist ein Fehler aufgetreten - bitte Prüfen! *
Wann soll der Ausflugsverkehr stattfinden?
Bitte beachten Sie, dass ein Ausflugsverkehr mindestens 1 Monat vor Aufnahme der Tätigkeit in Vorarlberg angemeldet werden muss.
Bitte mindestens ein Dokument als Nachweis hochladen.Erlaubte Formate: zip,rar,pdf,doc,xls,ppt,jpg,jpeg,gif,png
(falls fremdsprachig, sind von einem befugten Dolmetscher angefertigte Übersetzungen vorzulegen)
Die erforderliche fachliche Befähigung ist durch Bescheinigungen nachzuweisen, die von den nach den Rechtsvorschriften des betreffenden Staates zuständigen Behörden oder Stellen (in der Regel der nationale Berufsskilehrerverband) ausgestellt worden sind, wie zum Beispiel:
0
Datenschutzerklärung
Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Ausflugsverkehr-Formular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.