Ausflugsverkehr Meldeformular

Meldung einer beabsichtigten Ausübung der Tätigkeit einer Skischule bzw. eines selbstständigen Skilehrers im Rahmen des Ausflugsverkehrs aus anderen Ländern und Staaten

Wann soll der Ausflugsverkehr stattfinden?

 Bitte beachten Sie, dass ein Ausflugsverkehr mindestens 1 Monat vor Aufnahme der Tätigkeit in Vorarlberg angemeldet werden muss.

In welchem Skigebiet findet der Ausflug statt?
Daten der Skischule / des selbständigen Skilehrers/der selbständigen Skilehrerin
Unterlagen, welche die rechtmäßige Niederlassung belegen, z.B.: Berufsverband, Auszug Handelsregister, Sozialversicherung, Steuernachweis etc.

Bitte mindestens ein Dokument als Nachweis hochladen.
Erlaubte Formate: zip,rar,pdf,doc,xls,ppt,jpg,jpeg,gif,png

 

Angaben der Personen, die über sicherheitsrelevante Kenntnisse und Fertigkeiten einer Ausbildung auf Diplomniveau iSd. Vorarlberger Skischulgesetzes verfügen. Mindestens ein Skilehrer muss angegeben werden.
Falls mehr als 10 Skilehrer gemeldet werden, muss ein neues Formular ausgefüllt werden!
Befähigungs- und Ausbildungsnachweise

(falls fremdsprachig, sind von einem befugten Dolmetscher angefertigte Übersetzungen vorzulegen)

Die erforderliche fachliche Befähigung ist durch Bescheinigungen nachzuweisen, die von den nach den Rechtsvorschriften des betreffenden Staates zuständigen Behörden oder Stellen (in der Regel der nationale Berufsskilehrerverband) ausgestellt worden sind, wie zum Beispiel:

  • Skilehrerausweis, aus dem die Qualifikationsstufe ersichtlich ist, oder
  • Prüfungszeugnis der abgeschlossenen Ski-/Snowboardlehrerprüfung, oder
  • Bescheinigung über die einschlägige Ausbildung einschließlich Information über deren Inhalt und Dauer sowie allfälliger Zeiten der Berufspraxis
  • Erlaubte Formate zip,rar,pdf,doc,xls,ppt,jpg,jpeg,gif,png

Skilehrer 1



Skilehrer 2



Skilehrer 3



Skilehrer 4



Skilehrer 5



Skilehrer 6



Skilehrer 7



Skilehrer 8



Skilehrer 9



Skilehrer 10