EUROPA
Euro-Test und Euro-Security
Die Anerkennung beruflicher Qualifikationen (Berufsausbildungen aus einem anderen EU-Mitgliedsstaat) erfolgt auf Grundlage gemeinsamer Ausbildungsrahmen bzw. Ausbildungsprüfungen. Diese Bestimmungen regeln, dass es nicht zur Absolvierung eines Anpassungslehrgangs oder der Ablegung einer Ergänzungsprüfung kommen darf, wenn der Antragsteller eine Ausbildung und/oder Prüfung absolviert hat, die einem von der Europäischen Kommission nach Art. 49a Abs. 4 der RL 2005/36/EG festgelegten und von Österreich eingeführten gemeinsamen Ausbildungsrahmen bzw. gemeinsamen Ausbildungsprüfung (Art. 49b Abs. 4) entspricht.
Die Anerkennung im Berufsskilehrwesen in Österreich ist unter der Bedingung auszusprechen, dass der Antragsteller eine Ergänzungsprüfung ablegt, wenn
a) seine Ausbildung im betreffenden Beruf sich auf Fächer bezieht, die sich inhaltlich wesentlich von jenen nach den den jeweiligen Beruf regelnden landesgesetzlichen Vorschriften unterscheiden oder
b) der Beruf nach den jeweiligen landesgesetzlichen Vorschriften reglementiert ist und eine oder mehrere reglementierte Tätigkeiten umfasst, die nach den Rechtsvorschriften des Herkunftsstaates des Antragstellers nicht Teil des Berufsbildes sind, und sich die geforderte Ausbildung auf Fächer bezieht, die sich inhaltlich wesentlich von der Ausbildung des Antragstellers unterscheiden.
Die standardisierten Eignungsprüfungen (Ergänzungsprüfungen) im europäischen Skilehrwesen stellen der Euro-Test und der Euro-Security-Test dar.
Euro-Test:
Der Euro-Test ist eine Leistungsprüfung zur Feststellung der technischen Fähigkeiten. Der Test besteht aus einem Riesentorlauf im Ski-alpin.
Euro-Security
Mit dem Euro-Security-Test werden die sicherheits- und umweltrelevanten Mindestanforderungen an den Skilehrerberuf überprüft. Ziel des Euro-Security-Test ist es, die sicherheitsrelevanten Mindestfähigkeiten, die für die Ausübung des Berufs des Skilehrers im alpinen Umfeld/Gelände unerlässlich sind, zu überprüfen.